Wenn eine Frau und ein Mann den Wunsch nach einem gemeinsamen Kind haben, so scheint dies die natürlichste Angelegenheit der Welt zu sein. Wird dieser Wunsch, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfüllt, so kann sich daraus eine Krise entwickeln, deren Ausgang ungewiss ist.
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch haben in dem geschützten Rahmen der Beratungsstelle die Möglichkeit, über ihre Wünsche, Hoffnungen, Sorgen und Ängste zu sprechen bzw. mehr über die verschiedenen Behandlungsmethoden und deren Grenzen zu erfahren und nach Alternativen ihrer Lebensplanung zu suchen.
Je nach Wunsch und Bedarf finden Einzelberatungen und Paarberatungen statt. Die Beratung ist ergebnisoffen, gesetzliche Grundlage dieser Beratung ist § 2 SchKG.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.bkid.de
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